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Globalmittel

Globalmittel sind Gelder, die den Beiräten durch Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2024 stehen dem Beirat Oberneuland zunächst ca. 23.500,00 Euro zur Verfügung. Globalmittel sollen für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen verwendet werden. Die Beiräte entscheiden über die Verteilung und Verwendung der Mittel in eigener Verantwortung.

Der Beirat kann im Rahmen der Globalmittel Zuschüsse an Verbände, Vereine und Initiativen vergeben, deren Arbeit für den Stadtteil Oberneuland von Bedeutung ist. So werden – meistens projektbezogen – beispielsweise Jugendeinrichtungen, Kulturinitiativen, Sport- und andere Vereine, aber auch Aktivitäten der Kirchen, an Schulen und Kindertagesstätten gefördert. Es können z. B. Einrichtungsgegenstände, Spielgeräte oder Gestaltungsmaßnahmen bezuschusst werden. Genauso können Veranstaltungen einer Zuschussberechtigung unterliegen, soweit sie stadtteilbezogen und Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind.
Zu beachten ist, dass vor der Beschlussfassung durch den Beirat die Maßnahmen noch nicht begonnen oder beauftragt worden sein dürfen.
Der Beirat Oberneuland übernimmt keine Komplettfinanzierung eines Vorhabens und erwartet einen angemessenen Eigenanteil im Rahmen der gestellten Anträge. Die Zuwendungen sollen als Komplementärmittel Verwendung finden, d. h. es sollen entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartnern in das Projekt einfließen.
Da Globalmittel haushaltsrechtlichen Vorgaben unterliegen, dürfen z. B. keine laufenden Personal- oder Mietkosten bezuschusst werden.
Dem Antrag müssen zwei vergleichbare Angebote miteingereicht werden, die vom Antragstellenden unabhängigen Firmen oder Anbietern erstellt werden müssen. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Mitarbeitern der für die Durchführung der Maßnahme ausgewählten Firmen der gesetzliche Mindestlohn gewährt wird.
Die Anträge müssen als Formblatt im Original an das Ortsamt Oberneuland geschickt werden, können aber vorab per Mail gesendet werden. Das Ortsamt übermittelt dem/der Antragsteller/in dann eine Eingangsbestätigung.
Anträge zur Bewilligung von Globalmitteln müssen vollständig bis spätestens 14 Tage vor der nächsten Beiratssitzung im Ortsamt eingereicht werden. Die Termine der nächsten Beiratssitzungen finde Sie hier. Später eingereichte Anträge werden dann erst auf der übernächsten Sitzung behandelt.

Die eingegangenen Anträge werden vom Ortsamt auf die formelle Richtigkeit geprüft und dann den Mitgliedern des Beirates vorgelegt. In der der Frist folgenden öffentlichen Beiratssitzung wird dann per Beschluss über die Vergabe der Globalmittel entschieden. Die Antragsstellenden werden zu dieser Sitzung eingeladen um ihre Anträge vorzustellen.
Anschließend werden vom Ortsamt Bewilligungsbescheide an die Antragssteller/innen verschickt. Zusammen mit dem Bescheid erhält der/die Antragssteller/in das Formular Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht. Dieses Formular muss ausgefüllt und unterschrieben wieder beim Ortsamt Oberneuland abgegeben werden. Nur dann kommt es zur Auszahlung der bewilligten Mittel.
Nach Abschluss des Projektes muss der/die Antragsteller/in das Formular Verwendungsnachweis, welches ebenfalls mit dem Bewilligungsbescheid verschickt wird, beim Ortsamt abgeben. Hier müssen die einzelnen Maßnahmen mit einer Kostenübersicht beschrieben werden. Die Verwendung der Globalmittel muss mit Originalbelegen nachgewiesen werden. Nach Prüfung der sachgemäßen Verwendung durch das Ortsamt erhält der/die Antragssteller/in die Originalbelege zurück.

Antragsformular (docx, 43.1 KB)

ACHTUNG:
Eine wesentliche Vorgabe für das Projekt ZEBRA Bremen ist die eindeutige Zuordnung der Zuwendungen zu den beantragenden Institutionen und Personen. Dazu werden alle Daten der Antragsteller, die Zuwendungen beantragen, zentral mit offizieller und damit einheitlicher Schreibweise erfasst.